
Grundstücksbewertung
Grundstücksbewertung
Neben Häusern und Wohnungen sind bebaute und nicht bebaute Grundstücke Immobilien, für die eine professionelle Wertermittlung notwendig sein kann. Eine präzise und professionelle Bewertung von Grundstücken kann im Interesse von Käufern und Verkäufern liegen, genauso wie eine gerichtsfeste Immobilienbewertung in Erb- und Scheidungsfällen oder als Nachweis vor den Finanzbehörden.
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Mit Reppe Immobilienbewertung vertrauen Sie auf höchste und geprüfte Expertise für bebaute und unbebaute Grundstücke, wobei wir als zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 auch Ihren Grundstückswert verlässlich ermitteln. Sprechen Sie uns noch heute für eine vertrauensvolle Ermittlung des Wertes nach einem individuell geeigneten Wertermittlungsverfahren an.


Sachverständiger Gutachter für Ihr Grundstück
Grundstücksbewertungen setzen eine ähnlich hohe Expertise wie die Wertermittlung für Häuser oder Wohnungen voraus. Hierbei muss es sich nicht um erschlossenes oder unerschlossenes Bauland handeln. Auch die Bewertung von bebauten Grundstücken und eine gezielte Abtrennung des Grundstücks vom Bauwerk ist je nach wirtschaftlicher oder juristischer Sachlage gefragt.
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Kommt es zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder benötigen Sie einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden, ist das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) die unverzichtbare Bewertungsgrundlage. Hier nehmen wir eine gerichtsfeste Verkehrswertermittlung vor, die vor Gericht standhält und allen beteiligten Seiten maximale Sicherheit über den Wert der Immobilie gibt.
Lassen Sie uns über Ihr Grundstück sprechen.
Grundstücksbewertung für private und gewerbliche Zwecke
Als erfahrener und zertifizierter Sachverständiger übernehmen wir Ihre Grundstücksbewertung zu allen privaten und gewerblichen Anlässen. Welche Art der Grundstücksbewertung individuell benötigt wird, klären unsere Gutachter im Einzelfall mit Ihnen ab.
1. Immobilienwertermittlung für gewerbliche Objekte
Für betriebliche Zwecke, beispielsweise zur Bilanzierung oder Güterabschätzung für steuerliche Zwecke, ist das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB als Wertgutachten alternativlos. Für die Ermittlung des Verkehrswertes kann das Vollgutachten gemäß Ertragswert-, Verkehrswert- oder Sachwertverfahren ermittelt werden. Unsere Gutachter zeigen Ihnen gerne persönlich auf, welche Bewertungsgrundlage sich für Sie anbietet und welche Faktoren in die Entscheidung einspielen.
2. Immobilienwertermittlung für Wohnobjekte
Eine Grundstücksbewertung gemäß § 194 BauGB kann bei juristischer oder behördlicher Relevanz auch für private Grundstücke notwendig sein. Genauso kann ein Sachverständiger ein Kurzgutachten oder eine Markteinschätzung erstellen, die eine preisgünstigere Wertermittlung für Sie darstellt.
Diese Bewertung Ihres Grundstücks reicht im Regelfall für Kaufs- und Verkaufszwecke sowie als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung aus. Auch bei einem Kurzgutachten macht sich unsere Expertise als Sachverständiger durch eine präzise und verlässliche Wertermittlung bezahlt.

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So geht Ihr Sachverständiger vor
Um den Wert Ihrer Grundstücke und anderen Immobilien professionell zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne im Rahmen dieser erprobten Abläufe zur Verfügung:
1. Kontaktaufnahme und Vorbereitung
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern unverbindlich Ihre Wünsche und den Zweck, für den Sie eine Immobilienbewertung benötigen. Schon in dieser Phase kann ein Sachverständiger die wichtigsten Informationen rundum Ihr Grundstück erfassen und für die nachfolgende Immobilienbewertung nutzen.
2. Recherche für 2. Überprüfung und Zusammenstellung aller DokumenteWertgutachten
Ihr Sachverständiger prüft im nächsten Schritt, ob alle Dokumente für die Immobilienbewertung vorliegen und vollständig sind. In dieser Phase holen wir uns auch Informationen wie Vergleichswerte umliegender Immobilien ein, die im Marktwert eine wertvolle Hilfe für die Immobilienbewertung darstellen können.
3. Ortstermin zur Sichtung des Grundstücks
Haben unsere Sachverständigen alle relevanten Informationen als Grundlage zur Grundstücksbewertung zusammengestellt, vereinbaren wir einen Termin vor Ort. Dies ist im Rahmen des § 194 Baugesetzbuch vorgesehen und sorgt dafür, dass die Bewertung von Immobilien präziser und verlässlicher als beispielsweise bei einer Wertermittlung online erfolgt.
4. Auswertung und Gutachtenerstellung
Nach der Ortsbegehung Ihrer Immobilie stellt Ihr Sachverständiger alle Informationen übersichtlich zusammen und händigt zeitnah das Gutachten Ihrer Immobilie aus. Dieses kann unmittelbar hiernach zur Anwendung kommen, beispielsweise vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder zur Vorlage für potenzielle Käufer.
Grundstückswert benötigt? Sprechen Sie uns an!
Sie suchen aktuell einen Immobiliengutachter, der Ihnen bei Kauf, Verkauf, Bilanzierung oder juristischen Auseinandersetzungen mit einer Immobilienbewertung nach gültigen Rechtsnormen weiterhilft. Unsere Experten von Reppe Immobilienbewertung freuen sich als zertifizierte Sachverständige über Ihr Vertrauen und helfen bei Grundstücken genauso wie bei anderen privaten und gewerblichen Immobilien weiter.

FAQ’s
Reicht die Grundstücksbewertung durch einen Makler?
In der Regel reicht die Expertise eines Immobilienmaklers nicht aus, um Ihr Objekt präzise und gerichtsfest zu bewerten. Alleine ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger hat die Möglichkeit, ein Vollgutachten nach gültiger Rechtsgrundlage zu erstellen.
Welche Rolle spielt die Bewertung für eine geplante Finanzierung?
Beim Kauf von Grundstücken und anderen Immobilien greifen die meisten Käufer auf einen Immobilienkredit zurück. Kosten und Zinshöhe der Kreditfinanzierung hängen wesentlich von der benötigten Kreditsumme ab. Ein Sachverständiger kann Ihnen die Sicherheit geben, einen nicht zu hohen Kreditbetrag abzuschließen und von attraktiven Konditionen zu profitieren.
Welches Gutachten zur Grundstücksbewertung ist sinnvoll?
Ob Ertrags-, Verkehrs- oder Sachwertverfahren, die korrekte Anwendung hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten und dem Einsatzzweck des Gutachtens ab. Hier beraten wir Sie unabhängig und vertrauensvoll, welches Verfahren zum Einsatz kommen sollte.