Vergütung und Honorar
Gerichtsgutachten
Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert.
Zertifizierter Sachverständiger
2016 wurde durch den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. eine unverbindliche Empfehlung für die Honorare veröffentlicht. Diese Empfehlung ist die Nachfolge nach der bis 2009 geltenden Tabelle aus der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure). Selbige wird nach wirtschaftlicher Entwicklung fortgeschrieben.
Das Honorar für die Gutachtenerstellung orientiert sich an dieser Richtlinie und wird je nach Art des Bewertungsauftrages sowie Umfang des Gutachtens individuell im Vertrag vereinbart.
Im Vorfeld ihrer Auftragserteilung werden wir die Vergütung besprechen. Sie erreichen mich unter Tel: +49(351) 2661614
Das Honorar für Kurzeinschätzungen / Markteinschätzungen vereinbaren wir individuell, je nach Objekt und Schwierigkeit.
Allgemeine Beratungsleistungen werden nach Zeit abgerechnet.

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