Immobiliengutachten
Immobiliengutachten
Ein professionelles Immobiliengutachten ist die Basis, einen verlässlichen Marktwert Ihrer Immobilie für den Verkauf oder andere Belange zu ermitteln. Das Wertgutachten gibt Ihnen auch im Erbfall, bei der Bilanzierung vor dem Finanzamt und anderen juristischen Herausforderungen Rechtssicherheit. Alleine öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter können ein gerichtsfestes Gutachten erstellen. Hier bringen wir von Immobilienbewertung Reppe die fachliche Expertise mit, die Ihnen die gewünschte Sicherheit zu transparenten und nachvollziehbaren Kosten zusichert.
Gutachten für Ihre Immobilie vom Fachmann
Ob Haus, Wohnung oder Grundstück, die Erstellung eines verlässlichen und rechtssicheren Gutachtens setzt Erfahrung und die Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen voraus. Speziell bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten hat alleine das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) die gewünschte Aussagekraft.
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Hier sind Sie bei unseren Immobiliengutachtern in den besten Händen, um die Notwendigkeit solcher Vollgutachten abzuschätzen oder stattdessen auf ein kostengünstigeres Kurzgutachten zu vertrauen.
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.
Immobiliengutachter für private und gewerbliche Objekte
Sie sind aus betrieblichen oder privaten Gründen auf ein Immobiliengutachten angewiesen? Um den Wert verlässlich abzuschätzen, ergeben sich je nach Einsatzzweck andere Ansprüche an Ihr Immobiliengutachten
1. Immobiliengutachten für gewerbliche Objekte
Für diese Zwecke ist das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB als Wertgutachten alternativlos. Dieses Immobiliengutachten dient als Vorbereitung einer rechtlichen Auseinandersetzungen, der Klärung von betrieblichen Erbfällen oder im Kontakt mit Ihrem Steuerberater, Finanzamt und sonstigen Behörden.
Explizit zu nennen ist eine Bewertung für Ihre Pläne, eine Immobilie „mit warmer Hand“ zu übertragen. Ein Immobiliengutachter begleitet Sie bei der Vorbereitung einer Schenkung oder frühzeitigen Abwicklung der Nachfolge Ihres Unternehmens, indem Sie den präzisen Wert Ihrer gewerblichen Bauwerke oder Ihres gewerblichen Grundstücks kennen.
2. Immobiliengutachten für Wohnobjekte
Auch für private Objekte kann eine Bewertung gemäß § 194 BauGB notwendig sein. Als Alternativen stehen Ihnen unsere Immobiliengutachter für ein Kurzgutachten oder eine Markteinschätzung zur Seite. Unser Wertgutachten erstellen wie für klassische Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, größere Mietobjekte sowie begleitende Bauten wie Garagen.
Sie möchten eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen? Oder benötigen Sie finanzielle Sicherheit in Bereichen des Erbbaurechts oder Wohnungserbbaurechts? Auch bei diesen Belangen stehen Ihnen unsere Gutachter vertrauensvoll vor Ort zur Seite und erstellen ein Wertgutachten, das zu Ihnen und den jeweiligen Bewerbungszwecken passt.
Beachten Sie in beiden Fällen, dass die Expertise und Erfahrung durch öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter durch nichts zu ersetzen ist. Dies gilt explizit für die Wertermittlung durch Makler, die im Regelfall das Fachwissen und eines zertifizierten und erprobten Immobiliengutachters mit sich bringt. Speziell für ein gerichtsfestes Verkehrsgutachten fehlt im Regelfall die notwendige Qualifizierung und Bestellung durch eine Zertifizierungsstelle.
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Weshalb einen Immobiliengutachter beauftragen?
Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter sind echte Sachverständige, die mit höchstem Anspruch verlässliche und unabhängige Wertgutachten erstellen. Mit dem Vertrauen auf einen Sachverständigen unseres Unternehmens machen Sie sich diverse Vorteile für Ihr benötigtes Immobiliengutachten zunutze.
Erfahrung in der Immobilien-Branche von mehr als 30 Jahren
Die Erstellung eines verbindlichen und anerkannten Immobiliengutachtens ist mehr als eine Formalität. Für jede private, gewerbliche oder öffentliche Immobilie wird ein geschultes Auge benötigt, damit das gewünschte Wertgutachten so verlässlich und rechtssicher wie möglich erstellt werden kann.
Auch die Einschätzung, welche Art von Gutachten Sie in Ihrer individuellen Situation benötigen, sollte mit Fachwissen getroffen und transparent kommuniziert werden.
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Diese Gewissheit genießen Sie bei unserem Unternehmen ab dem ersten Gespräch. Wir sind seit über drei Jahrzehnten als Immobiliengutachter tätig, und diese Erfahrung bei der Bewertung von Immobilien kann durch nichts ersetzt werden.
Immobiliengutachten auf anerkannter, unabhängiger Basis
Für die Erstellung Ihres Gutachtens gemäß § 194 BauGB sind aktuelle Bewertungsvorschriften wie die ImmoWertV21 adäquat zu berücksichtigen. Alleine so gewinnen alle beteiligten Seiten, vom Gericht bis zum Finanzamt, die Sicherheit, dass der Wert der Immobilie auf unabhängiger Basis ohne ein subjektives Interesse ermittelt wurde. Als qualifizierte Immobiliensachverständige bringen wir ein umfassendes Wissen mit, welche rechtlichen Belange zu beachten sind und wie die Entwicklungen der Immobilienbranche den Immobilienwert beeinflussen.
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Ablauf einer Wertermittlung
Die Tätigkeit eines Immobiliengutachters setzt neben Expertise und Erfahrung ein systematisches Vorgehen voraus. Wenn Sie ein Wertgutachten beauftragen, sollten Sie sich Zeit für uns als Immobiliengutachter nehmen, um alle wichtigen Details frühzeitig und sorgfältig abzuklären. Dies gilt explizit für die Kommunikation bekannter Mängel und weiterer Besonderheiten, mit denen Sie uns als Immobilienmakler die Arbeit erleichtern können. Unabhängig von der Art der Immobilie gehen unsere Gutachter nach diesen Schritten vor:
1. Vorbereitung der Bewertung
Nach Ihrer Kontaktaufnahme führt unser Immobiliengutachter ein ausführliches Erstgespräch mit Ihnen. Hierbei erfasst Ihr Immobiliensachverständiger, welcher Umfang für Ihr Gutachten sinnvoll ist und lernt die wichtigsten Grunddaten sowie Stärken und Schwächen der zu bewertenden Immobilie kennen.
2. Recherche für das Wertgutachten
Im nächsten Schritt prüft Ihr Immobiliengutachter die vorliegenden Dokumente auf Vollständigkeit und ergänzt diese im Bedarfsfall. Falls sinnvoll und möglich, werden Vergleichswerte von Häusern und Grundstücken Ihrer Region ermittelt, die unterstützend für Ihr Wertgutachten genutzt werden können.
3. Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie
Für ein Immobiliengutachten ist eine Besichtigung des Gebäudes oder Grundstücks vor Ort unerlässlich. Fotos oder ein Online-Rechner können niemals die Präzision einer Ortsbegehung erreichen, wie sie nach § 194 Baugesetzbuch vorgesehen ist. Die persönliche Begehung gibt Sachverständigen die Möglichkeit, sich konkret von Zustand und Besonderheiten der Immobilie zu überzeugen, was zu maximaler Sicherheit im Gutachten beiträgt.
4. Auswertung und Gutachtenerstellung
Alle gesammelten Erkenntnisse der Ortsbegehung spricht Ihr Immobiliengutachter persönlich mit Ihnen ab. Hiernach wird das Gutachten in Schriftform erstellt und Ihnen übermittelt. Sie können das Gutachten unmittelbar für Ihre Zwecke nutzen, beispielsweise zur Vorlage potenzieller Käufer oder zur Weiterleitung an ein Gericht oder Ihr Finanzamt. Unsere Immobiliengutachter sind selbstverständlich zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet, weshalb wir Informationen aus Ihrem Gutachten niemals mit Dritten teilen.
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Reppe Immobilienbewertung – Ihr verlässlicher Gutachter
Sie sind für Ihre privaten oder gewerblichen Immobilien an der Tätigkeit eines geprüften und verlässlichen Immobiliengutachters interessiert? Gerne nehme ich mich auch Ihrer Immobilie an. Kommen Sie noch heute unverbindlich auf mich zu und vertrauen Sie auf einen Sachverständigen mit langjähriger Erfahrung und weitreichenden Branchenkenntnissen.
Gehen Sie bei der Suche nach einem Immobiliengutachter keine Kompromisse ein – ich freue mich über Ihr Vertrauen zur Ermittlung eines präzisen und verlässlichen Immobilienpreises.
FAQ’s
Welche Aspekte meiner Immobilie muss ein Gutachter berücksichtigen?
Ihre Immobilie verändert sich schleichend, beispielsweise in der Bausubstanz oder dem Zustand Ihrer Installationen. Ein Immobiliengutachter hat diese Aspekte bei der Erstellung von Gutachten adäquat zu berücksichtigen. Natürlich können Sie den Wert Ihrer Immobilie auch positiv beeinflussen, zum Beispiel durch Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung. Ihr zertifizierter Gutachter lässt zudem die aktuelle Marktlage, den Wert vergleichbarer Immobilien Ihrer Region und weitere Faktoren einfließen.
Kann ein Online-Tool den persönlichen Immobiliengutachter ersetzen?
Ähnlich wie bei der Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Makler stößt ein Online-Tool bei der Bewertung von Eigenheim oder gewerblichen Objekten schnell an seine Grenzen. Hier fehlen die Qualifizierung und eine Besichtigung vor Ort, die alle Details rundum Ihre Immobilie verlässlich erfasst. Verstehen Sie den Wert von Immobilien, den Sie mit einem Online-Rechner ermitteln, deshalb stets als sehr groben Richtwert. Ein zertifizierter Immobiliengutachter ist auch in dieser Hinsicht durch nichts zu ersetzen.
Kann sich die Immobilienbewertung mit der Zeit verändern?
Ja, eine Immobilienbewertung liefert Ihnen heute andere Ergebnisse als in einigen Jahren. Mit einem Sachverständigen haben Sie die Sicherheit, dass Faktoren wie der schleichende Wertverlust der Bausubstanz und elektrischer Haustechnik sowie die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in Ihrer Region adäquat einfließen. Alleine erfahrene Immobiliengutachter können den Einfluss von Angebot und Nachfrage angemessen in die Bewertung von Immobilien einfließen lassen, damit eine von Gerichten akzeptierte Begutachtung entsteht. Öffentliche und juristische Einrichtungen verlangen deshalb, dass der Wert der Immobilie innerhalb der letzten zwölf Monate ermittelt wurde.
Was zeichnet öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter aus?
Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, beispielsweise bei einem geplanten Verkauf, muss es nicht zwingend ein öffentlich bestellter Immobiliengutachter sein. Auch Makler bieten diesen Service an, sind jedoch selten in der Lage, als Gutachter gerichtsfeste und präzise Gutachten zu erstellen. Für gerichtsfeste Aussagen über den Verkehrswert werden Sie alleine mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter die Ansprüche erfüllen, die ein Gericht oder das Finanzamt an Sie stellt.
Hilft mir ein Immobiliengutachter bei der Finanzierung meiner Immobilie?
Ihre Immobilienbewertung durch einen Gutachter kann aus vielen Gründen gefordert oder erwünscht sein. Die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung gehören hierzu. So hilft Ihnen der Immobiliengutachter, den Rahmen für Ihren Kredit genau festzulegen. Sie gelangen so zu präzisen und durchdachten Konditionen, wie Sie Ihre Immobilie am besten finanzieren können. Hier hilft Ihnen ein Immobiliengutachter beim Erstkredit sowie der Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung weiter.
Welches Verfahren ist für meine Immobilienbewertung relevant?
Verschiedene Arten zur Ermittlung des Immobilienwertes wie Vergleichswert- oder Sachwertverfahren sind Laien nur grob bekannt. Genau auf diese Unterschiede kommt es für staatlich anerkannte Immobiliengutachter jedoch an. Unter Berücksichtigung des Zwecks, weshalb Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung bewertet werden soll, wird vom Immobiliensachverständigen das geeignete Verfahren ausgewählt. Als Gutachter klären wir dies rechtzeitig mit Ihnen ab, schließlich bringen die verschiedenen Gutachten unterschiedliche Kosten mit sich.