KOSTEN UND HONORAR
Ein Gutachten muss sich rechnen – daher kalkulieren wir nach einheitlichen Honorarrichtwerten und klären Sonderkosten im Voraus. Unsere Honorare basieren auf dem ermittelten Marktwert und orientieren sich an der BVS-Honorarverordnung zzgl. MwSt. Sonderleistungen (z. B. Aufmaß) und Auslagen (z. B. Gebühren für Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) berechnen wir ebenfalls zzgl. MwSt.
FREIER SACHVERSTÄNDIGER
Das Honorar für Gutachten richtet sich nach der Richtlinie und wird individuell vertraglich vereinbart. Markteinschätzungen erfolgen nach Objekt und Schwierigkeit. Beratungsleistungen werden nach Zeit abgerechnet.
GERICHTSGUTACHTEN
Für Aufträge als Gerichtsgutachter erfolgt die Vergütung gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und richtet sich nach den darin festgelegten Sätzen sowie dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Gutachtens.
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