Bewertung von Immobilien
Nutzen Sie die Leistungen vom Gutachter Hans-Jürgen Reppe und lassen Sie Ihre Immobilie bewerten. Über 30 Jahre Erfahrung und eine zuverlässige Arbeit sichern Ihnen eine fundierte Bewertung.
Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Immobiliengutachten durch Hans-Jürgen Reppe
30 Jahre Erfahrung als Gutachter | Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden haben mich vor allem eines gelehrt: Solide Immobilienbewertungen beginnen immer mit einem gründlichen Vorgespräch und einer sorgfältigen Immobilienbesichtigung. Eine umfangreiche Recherche der Unterlagen, eine kompetente Immobilienbegutachtung und eine intensive Analyse des Immobilienmarkts sichern Ihnen Ihre verwertbare und aussagekräftige Immobilienbewertung.
Lassen Sie uns darüber sprechen.
Marktwert von Immobilien aller Art
Ob Verkaufswunsch oder Bilanzwertfeststellung, ob Eigenheim oder Gewerbeobjekt: Für jeden Verwendungszweck und jede Art von Immobilien biete ich Ihnen die passende Immobilienbewertung. Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB oder reicht Ihnen eine fundierte Markteinschätzung (gutachterliche Kurzeinschätzung)? Lassen Sie uns darüber sprechen. Sie erhalten die Leistungen, die Sie wirklich benötigen. Denn man muss nicht mit Kanonen …. Sie wissen schon.
Immobilienwert berechnen
Verkehrswertgutachten
für Gewerbeimmobilien
Gerade für die Bilanzierung ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB aussagekräftig und oft sogar unerlässlich.
Verkehrswertgutachten
für Wohnimmobilien
Ob ein Hausverkauf wegen einer Scheidung oder eines Erbes: ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist rechtlich eine Basis und garantiert Klarheit.
Markteinschätzung
für Wohnimmobilien
Für die Wertermittlung z.B. im Schadens- oder Erbfall, aber auch für eine einfache vermögensrechtliche Auseinandersetzung, reicht eine gutachterliche Stellungnahme oder eine Markteinschätzung / Kurzbewertung meist aus. Für die Finanzbehörden ist diese nicht geeignet, da diese die Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten nicht erfüllen.
Verkehrswertgutachten für unbebaute Grundstücke
Ob privat oder gewerblich – für die Vorlage bei den Finanzbehörden ist meist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.
Markteinschätzung
für Eigentumswohnungen
Bei einer Schätzung des Verkehrswerts sorgt eine fundierte Markteinschätzung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Aussagekraft.
Markteinschätzung für
unbebaute Grundstücke
Für den Verkauf eines unbebauten Grundstücks ohne Baugenehmigung reicht oft eine preisgünstige gutachterliche Markteinschätzung / Kurzbewertung.
Vorteile einer professionellen Immobilienbewertung
Sicherheit
Ob Markteinschätzung, Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB: Der ermittelte Wert Ihrer Immobilie ist marktgerecht. Darauf können Sie sich verlassen.
Service und Transparenz
Der Grundbucheintrag ist in Sütterlin geschrieben? Es fehlen Unterlagen? Ich helfe Ihnen dabei. Und bei allen Schritten im Bewertungsprozess entscheiden Sie, wie es weitergeht.
Verbindlichkeit
Meine Verkehrswertgutachten entsprechend den Anforderungen des § 194 BauGB und den aktuellen Bewertungsvorschriften.
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.
Bitte schreiben Sie mir eine Nachricht und ich rufe Sie gern zurück. Gemeinsam besprechen wir, welche Form der Immobilienbewertung für Sie die richtige ist. Ob Gutachten gemäß § 194 BauGB oder als fundierte Markteinschätzung (Kurzgutachten), wir finden die Lösung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Fragen Sie mich danach. Danke.