Bewertung von Immobilien

Bewertung von Immobilien

Nutzen Sie die Leistungen vom Gutachter Hans-Jürgen Reppe und lassen Sie Ihre Immobilie bewerten. Über 30 Jahre Erfahrung und eine zuverlässige Arbeit sichern Ihnen eine fundierte Bewertung.

Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Immobiliengutachten durch Hans-Jürgen Reppe

30 Jahre Erfahrung als Gutachter | Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden haben mich vor allem eines gelehrt: Solide Immobilienbewertungen beginnen immer mit einem gründlichen Vorgespräch und einer sorgfältigen Immobilienbesichtigung. Eine umfangreiche Recherche der Unterlagen, eine kompetente Immobilienbegutachtung und eine intensive Analyse des Immobilienmarkts sichern Ihnen Ihre verwertbare und aussagekräftige Immobilienbewertung.
Lassen Sie uns darüber sprechen.

Hans-Jürgen Reppe, Gutachter für Immobilienbewertung
Hans-Jürgen Reppe, Sachverständiger für Immobilienbewertung

Marktwert von Immobilien aller Art

Ob Verkaufswunsch oder Bilanzwertfeststellung, ob Eigenheim oder Gewerbeobjekt: Für jeden Verwendungszweck und jede Art von Immobilien biete ich Ihnen die passende Immobilienbewertung. Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB oder reicht Ihnen eine fundierte Markteinschätzung (gutachterliche Kurzeinschätzung)? Lassen Sie uns darüber sprechen. Sie erhalten die Leistungen, die Sie wirklich benötigen. Denn man muss nicht mit Kanonen …. Sie wissen schon.
Immobilienwert berechnen

Verkehrswertgutachten für unbebaute Grundstücke

Verkehrswert­­gutachten für unbebaute Grundstücke

Ob privat oder gewerblich – für die Vorlage bei den Finanzbehörden ist meist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Kurzgutachten für 
unbebaute Grundstücke

Markteinschätzung für
unbebaute Grundstücke

Für den Verkauf eines unbebauten Grundstücks ohne Baugenehmigung reicht oft eine preisgünstige gutachterliche Markteinschätzung / Kurzbewertung.

Was kostet Sie das?

Vorteile einer professionellen Immobilien­bewertung

Sicherheit mit einem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Sicherheit

Ob Markteinschätzung, Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB: Der ermittelte Wert Ihrer Immobilie ist marktgerecht. Darauf können Sie sich verlassen.

Transparenz bei einem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Service und Transparenz

Der Grundbucheintrag ist in Sütterlin geschrieben? Es fehlen Unterlagen? Ich helfe Ihnen dabei. Und bei allen Schritten im Bewertungsprozess entscheiden Sie, wie es weitergeht. 

Verbindlichkeit eines Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Verbindlichkeit

Meine Verkehrswertgutachten entsprechend den Anforderungen des § 194 BauGB und den aktuellen Bewertungsvorschriften.

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

Bitte schreiben Sie mir eine Nachricht und ich rufe Sie gern zurück. Gemeinsam besprechen wir, welche Form der Immobilienbewertung für Sie die richtige ist. Ob Gutachten gemäß § 194 BauGB oder als fundierte Markteinschätzung (Kurzgutachten), wir finden die Lösung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Fragen Sie mich danach. Danke.